Kann ich mit einer Massageausbildung von Flexyfit in der Schweiz selbstständig arbeiten?
Mit einer Massageausbildung bei der Flexyfit Academy kannst du dir Fachkenntnisse und praktische Fertigkeiten aneignen, die für Tätigkeiten im Massage- und Wellnessbereich interessant sind.
In der Schweiz ist zwischen Wellnessmassagen und medizinischen beziehungsweise therapeutischen Massageangeboten zu unterscheiden.
Wenn du allgemeine Wellnessmassagen zur Entspannung und Förderung des Wohlbefindens anbieten möchtest, ist eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich möglich. Welche Anforderungen dafür gelten, hängt von deinem Kanton, der konkreten Tätigkeit und der Organisation deines Betriebs ab.
Für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist die Anmeldung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse wichtig. Diese prüft, ob du sozialversicherungsrechtlich als selbstständig erwerbend giltst.
Für die Tätigkeit als Medizinischer Masseur beziehungsweise Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis gelten dagegen besondere Qualifikationsanforderungen. Je nach Kanton kann zusätzlich eine Berufsausübungsbewilligung erforderlich sein.
Das Massage-Diplom der Flexyfit Academy ist nicht mit dem schweizerischen eidgenössischen Fachausweis gleichzusetzen und führt nicht automatisch zu einer medizinischen Berufszulassung.
Auch eine Anerkennung für die Abrechnung über Zusatzversicherungen ist nicht automatisch mit dem Flexyfit-Abschluss verbunden. Dafür können zusätzliche Ausbildungsnachweise und eine Anerkennung durch entsprechende Registrierungsstellen erforderlich sein.
Wenn du später in der Schweiz selbstständig massieren möchtest, empfehlen wir dir, deine geplante Tätigkeit und die erforderlichen Qualifikationen bereits vor Ausbildungsbeginn mit der zuständigen kantonalen Stelle abzuklären.
Weitere Informationen findest du bei der Informationsstelle AHV/IV und beim ErfahrungsMedizinischen Register (EMR).